Das Verfassungsrecht stellt die rechtliche Grundordnung des Staates dar!
In einem Bundesstaat muss dabei zwischen dem Verfassungsrecht des Bundes und jenem der Länder unterschieden werden.
Unser anwaltliches Leistungsangebot umfasst:
- die Vertretung vor Behörden im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren,
- die Vertretung vor den nationalen Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Kammler & Koll Rechtsanwälte OG
Verfassung und Verwaltung in Einklang –
wir sorgen für Ihr gutes Recht.

