Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist das Recht der unselbständig Tätigen. Das Sozialrecht bezieht sich anders als das Arbeitsrecht allein auf die Zeiten der Inaktivität des Arbeitnehmers und erfasst zudem die Sicherungsbedürfnisse der Selbstständigen, sowie die Versorgungs-, Pflege- und Fürsorgefälle.

Unser anwaltliches Leistungsangebot umfasst

  • die Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeits- als auch dem Sozialgericht
  • die Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche
  • Erstellung von verschiedenen Verträgen, insbesondere Dienstverträgen, Geschäftsführerverträgen und freien Dienstverträgen

Regeln Sie ihr Dienstverhältnis!

Vor allem die Betreuung zweier großer Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen führt dazu, dass wir ständig mit rechtlichen Problemen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert sind und führt auch dazu, dass wir ständig auch an Fortbildungsveranstaltungen aus diesem Rechtsgebiet teilnehmen, was Ihnen wiederum eine optimale Beratung und Betreuung auf diesem Gebiet sichert.

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