Verwaltungsstraf- und Führerscheinentzugsverfahren

Jeder der einen Führerschein besitzt und rege am Straßenverkehr teilnimmt, ist vermutlich schon mit einem Verwaltungsstrafverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken konfrontiert worden.

Hier gibt es immer wieder Möglichkeiten derartige Strafverfügungen erfolgreich zu beeinspruchen, zumal verwaltungsbehördliche Entscheidungen sehr oft mit formalen Fehlern behaftet sind, aufgrund derer sehr gute Aussichten auf erfolgreiche Rechtsmittel bestehen.

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Es ist daher jedenfalls empfehlenswert nach Zustellung einer Strafverfügung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zumal ein wiederholter Führerscheinentzug bei zukünftigen Delikten eine längere Entzugsdauer in sich birgt.

Unser anwaltliches Leistungsangebot umfasst

  • Überprüfung und Beratung in Verwaltungsstrafsachen, insbesondere Führerscheinentzugsverfahren

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