Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungsrecht stellt die rechtliche Grundordnung des Staates dar!

In einem Bundesstaat muss dabei zwischen dem Verfassungsrecht des Bundes und jenem der Länder unterschieden werden.

Unser anwaltliches Leistungsangebot umfasst:

  • die Vertretung vor Behörden im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren,
  • die Vertretung vor den nationalen Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

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